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Fragen und Antworten

Auf dieser Seite haben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen beantwortet. Wenn die gesuchte Antwort nicht dabei ist, helfen unsere Mitarbeiter Ihnen gerne weiter. Erreichen Sie uns werktags von 09:00 - 13:00 Uhr telefonisch unter 0201 / 37 14 14 oder jederzeit per E-Mail an info@anwaltreiserecht.de

  • Was genau macht AnwaltReiserecht?
    AnwaltReiserecht hilft Ihnen als Reisende bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegenüber Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und Kreuzfahrtanbietern.
  • Wie läuft eine Beratung durch AnwaltReiserecht ab?
    1. Schildern Sie Ihr Reiseproblem Nutzen Sie unser Kontaktformular und schildern Sie Ihr Anliegen. Einer unserer auf Reiserecht spezialisierten Anwälte überprüft Ihren Reisemangel individuell für Sie und meldet sich bei Ihnen zurück. 2. Erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Kostenfrei erhalten Sie eine genaue Einschätzung über Ihre Ansprüche und ob eine Einforderung Ihrer Ansprüche sinnvoll erscheint oder nicht. 3. Laden Sie notwendige Unterlagen im Mandantenportal hoch Entscheiden Sie sich für eine verbindliche Beauftragung unseres Anwalts, laden Sie Ihre Unterlagen bequem in unserem Mandantenportal hoch. Für die Bearbeitung benötigen wir Unterlagen wie eine Buchungsbestätigung und Belege Ihrer Ausgaben, sowie eine unterzeichnete Vollmacht. Sie können uns die Unterlagen auch gerne per Email, Fax oder auf dem Postweg zusenden. 4. Lehnen Sie sich zurück und erhalten Sie Recht Ihr Anwalt für Reiserecht übernimmt die Bearbeitung – Sie können sich zurücklehnen. Erforderliche und zweckdienliche Schriftsätze werden angefertigt, die Kommunikation mit der Gegenseite und dem Gericht geführt. Über wichtige Entwicklungen werden Sie stets informiert und in das weitere Vorgehen eingeweiht. Fallen Anwaltsgebühren für eine Bearbeitung an? Wer übernimmt diese? à Insbesondere im Reiserecht kommt es oft vor, dass die Gegenseite die Anwaltskosten zu tragen hat. Dies ist dann der Fall, wenn Ansprüche zu Recht erhoben werden und die Beauftragung eines Anwalts erst durch die nicht fristgerechte oder nicht ausreichende Reaktion der Gegenseite erforderlich wurde. Dies ist insbesondere im Fluggastrecht die Regel. Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt festgeschrieben. Der Gegenstandswert ist dabei für die Kosten maßgeblich. Es ist aufgrund der Vielfältigkeit des Reiserechts nicht einfach eine pauschale Aussage über eine Vergütung zu machen. Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung erhalten Sie immer auch eine transparente Darstellung der Kosten. Gerne informiert Sie unser Anwalt auch über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Wir kümmern uns auch um die Einholung einer Deckungszusage.
  • Warum ist AnwaltReiserecht die erste Wahl von Reisenden?
    Gerade im Reiserecht ist eine fachgebiets-spezifische Expertise unverzichtbar, da sich das Rechtsgebiet seit Jahren in einem starken Wandel befindet. AnwaltReiserecht ist ein Zusammenschluss von auf Reiserecht spezialisierten Anwälten. Wer sich nicht täglich mit reiserechtlichen Sachverhalten auseinandersetzt, hat gegen die großen Rechtsabteilungen der Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Kreuzfahrtanbieter meist keine Chance seine Rechte durchzusetzen.
  • Was kostet der Service von AnwaltReiserecht?
    In der Regel ist AnwaltReiserecht für Sie kostenfrei. Im Reiserecht hat die Gegenpartei (zum Beispiel die Fluggesellschaft) Ihre Rechtskosten zu tragen, wenn diese durch Ihr Fehlverhalten eine anwaltliche Beauftragung notwendig gemacht hat. In jedem Fall erhalten Sie von unseren Anwälten zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung. Sollte eine anwaltliche Vertretung sinnvoll sein, erhalten Sie im Rahmen der Ersteinschätzung ein auf Ihren individuellen Sachverhalt erstelltes Beratungsangebot. Alle Kosten werden transparent dargelegt und Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen unserer auf Reiserecht spezialisierten Anwälte beauftragen möchten.
  • Wann habe ich einen Anspruch auf Ausgleichszahlung?
    Ein Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichszahlung (oder Entschädigung) besteht, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: - - -
  • Wie viel Entschädigung kann ich beanspruchen?
    Die Entschädigungshöhe nach dem EU-Fluggastrecht bestimmt sich nach der Flugdistanz. Kurzstrecke bis 1.500 km - 250 Euro Mittelstrecke bis 3.500 km - 400 Euro Langstrecke ab 3.500 km - 600 Euro Unter bestimmten Bedinungen sieht die EU-Verordunung für Fluggastrechte eine Anpassung dieser Entschädigungshöhen vor. Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung können Sie eine individuelle Einschätzung für Ihren Flug von einem auf Fluggastrecht spezialisierten Anwalt erhalten. Geben Sie dazu hier Ihre Flugdaten an.
  • Wie lange rückwirkend kann ich meine Entschädigung mit AnwaltReiserecht fordern?
    Mindestens drei Jahre - und bis zu maximal vier Jahren. Es gilt eine Drei-Jahresfrist, welche zum Jahresstart beginnt. Sie sind am 01. Januar 2017 geflogen? Dann können wir Ihre Entschädigung noch bis zum 31. Dezember 2020 gegen die Fluggesellschaft geltend machen.
  • Die Fluggesellschaft verweist mich auf außergewöhnliche Umstände.
    Für Flugesellschaften wäre eine problemfreie Auszahlung der Entschädigungen an alle Passagiere sehr teuer. Daher hat es sich bei den Fluggesellschaften eingebürgert, zunächst einmal standardmäßig beinahe alle Anspruchsforderungen mit einem Verweis auf Umstände abzuweisen, welche die Haftbarkeit der Airlines ausschließen würden. Die Rechtsanwälte von AnwaltReiserecht können auf unsere Flugdatenbank zurückgreifen, aus welcher sich entnehmen lässt, ob das tatsächliche Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes wahrscheinlich ist. Wenn nötig, verlangen auch vor Gericht von der Fluggesellchaft Ihre Entschädigung zu zahlen, solange kein Beweis für den außergewöhnlichen Umstand vorgebracht werden kann.
  • Wann besteht bei einer Kreuzfahrt ein Anspruch auf Schadensersatz?
    Da für die Kreuzfahrt keine gesonderte Verordnung (wie etwa für das Fluggastrecht) gilt, lassen sich generelle Aussagen über Schadensersatzansprüche für Mängel auf Kreuzfahrten nicht tätigen. Allerdings heißt dies nicht, dass keine Ansprüche bestehen. Ihre Rechte sind geschützt, und sollte die Kreuzfahrt nicht wie gebucht ausgeführt worden sein, so besteht grundsätzlich einen Anspruch gegen den Kreuzfahrtanbieter. Wenn Sie erfahren möchten, welche Chancen ein rechtliches Vorgehen in Ihrem individuellen Fall haben kann, dann können Sie dies im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung von einem unserer auf Kreuzfahrtrecht spezialisierten Anwälte einschätzen lassen. Hier mehr Informationen zu Kreuzfahrtproblemen.
  • Informationen zur Vollmacht
    Die Vollmacht berechtigt die Anwälte von AnwaltReiserecht Sie gegenüber der Gegenparteien in Ihrem Namen zu vertreten und ist der Startpunkt einer jeden anwaltlichen Betreuung. Sie können das Formular für die Vollmacht aus unserem Mandantenportal herunterladen. Laden Sie die Vollmacht entweder gleich im Mandantenportal hoch, oder senden Sie uns diese per Mail an info@anwaltreiserecht.de.
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